Vorteile für Selbstzahler

  • Keine langen Wartezeiten
  • Flexiblere Terminwahl
  • Keine Krankheitsdiagnose für die Krankenkassen
  • Die Behandlung ist gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgebern, Behörden usw.) anonym
  • Kein Hindernis bei einer beabsichtigten Verbeamtung
  • Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung ggf. möglich

 Auch lassen sich privat finanzierte Sitzungen gut zur Überbrückung der Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz nutzen, um einer eventuellen Chronifizierung der Symptomatik vorzubeugen.